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Mönchengladbach, den 21. 05 2012 01:57:14
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Wasser aus Wasserspendern, Trinkbrunnen |
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Bakteriologische Untersuchungen von Wasserproben aus Trinkbrunnen (Tafelwasserautomaten, Wasserspendern) Aus ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten werden in Krankenhäusern, Seniorenheimen, Reha- Kliniken, Arztpraxen und anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen, vermehrt Trinkbrunnen (Tafelwasserautomaten, Wasserspender) errichtet und betrieben. Derartige Anlagen sind dann in den genannten Einrichtungen allgemein und uneingeschränkt nutzbar. Regelungen zur technischen und zur hygienischen Sicherheit sind daher besonders zu empfehlen und zu berücksichtigen. Gemäß den Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft zur Krankenhaushygiene sind halbjährliche Getränkeproben zu entnehmen und bakteriologisch entsprechend den Vorgaben der Trinkwasser-Verordnung sowie zusätzlich auf Pseudomonas aeruginosa zu untersuchen. Für Trinkwasser aus Automaten mit Trinkwasseranschluss (leitungsgebundene Wasserspender) sollten in mikrobiologischer Hinsicht mindestens die Vorgaben der TrinkwV, Anlage 1 (zu § 5 Abs. 2 und 3), Teil I, erfüllt sein:
| Parameter | Grenzwert | | Koloniezahl bei 22°C | 100 KBE/ ml | | Koloniezahl bei 36°C | 100 KBE/ ml | | Escherichia coli | 0 KBE/ 100 ml | | Coliforme Bakterien | 0 KBE/ 100 ml | | Enterokokken | 0 KBE/ 100 ml | | Pseudomonas aeruginosa | 0 KBE/ 100 ml |
Die gesetzliche Grundlage für die Beurteilung von Wässern zur Abfüllung in Flaschen oder sonstigen Behältnissen zum Zwecke der Abgabe an den Verbraucher muss in bakteriologischer Hinsicht den Vorgaben der TrinkwV, Anlage 1 (zu § 5 Abs. 2 und 3), Teil II, entsprechen:
| Parameter | Grenzwert | | Koloniezahl bei 22°C | 100 KBE/ ml | | Koloniezahl bei 36°C | 20 KBE/ ml | | Escherichia coli | 0 KBE/ 250 ml | | Coliforme Bakterien | 0 KBE/ 250 ml | | Enterokokken | 0 KBE/ 250 ml | | Pseudomonas aeruginosa | 0 KBE/ 250 ml |
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Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat die hygienische Beschaffenheit von Wasserspendern und die von ihnen ausgehenden mikrobiologischen Gefahren für den Verbraucher bewertet und einzuhaltende Hygieneanforderungen („Leitlinien für eine Gute Hygiene Praxis“) beschrieben. So sollten freistehende Wasserspender (je nach Gerätetyp und Herstellerangabe) mindestens vierteljährlich einer Hygienewartung unterzogen werden. Die Standzeit der geöffneten Wasserbehälter sollten auf maximal zwei Wochen begrenzt werden. Darüber hinaus empfiehlt das BFR, die mikrobiologische Anforderung für Wasser aus leitungsgebundenen Wasserspendern wie für abgepacktes Wasser, d.h. nach den Kriterien der Trinkwasser-Verordnung Anlage 1 (zu § 5 Abs. 2 und 3), Teil II, zu formulieren (Hygienemängel bei Wasserspendern; Gesundheitliche Bewertung Nr. 043/ 2005 des BfR vom 01.09.2005). Die Probenentnahme sollte so erfolgen, wie der Verbraucher das Wasser gewinnt; d. h. ohne Abflammen der Entnahmestellen und ohne längeren Wasserablauf (am besten gemäß DIN 19458, Zweck c).
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