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Mönchengladbach, den 09. 02 2012 07:57:25
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RLT- Anlagen |
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Prüfung von Raumluft- Technischen (RLT) – Anlagen RLT- Anlagen sind in periodischen Abständen hygienisch- technisch zu prüfen. Anlagen und Geräte (auch Endgeräte), die Räume oder Aufenthaltsbereiche in Räumen versorgen, in denen sich bestimmungsgemäß Personen mehr als 30 Tage pro Jahr oder regelmäßig länger als zwei Stunden je Tag aufhalten, fallen in den Geltungsbereich der VDI- Norm 6022. Dieses Normenwerk enthält zudem auch nutzungs- bzw. branchenspezifische Anforderungen z. B. der Nahrungs- und Genussmittelindustrie, Textilindustrie sowie für Holz- und Papier- verarbeitende Betriebe.
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Für Planung, Bau und Abnahme raumlufttechnischer Anlagen in Gebäuden und Räumen des Gesundheitswesens, in denen medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffe an Personen vorgenommen werden (Krankenhäuser, Tageskliniken, ambulante OP- Zentren, Einheiten zur Aufbereitung von Medizinprodukten u. a.), gilt die DIN 1946, Teil 4. Hygienische Überprüfungen von RLT- Anlagen (wie Partikelzahlmessungen, Bestimmungen der Erholzeit nach DIN EN ISO 14644-3, Visualisierungen von Luftströmungen, Biokontaminationskontrollen nach DIN EN ISO 14698- 1) oder Begehungen von Zu- und Abluftaggregaten (inklusive bakteriologischer Untersuchungen) führen wir nach Terminabsprache durch.
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